Liebe aktiven Mitglieder in der MFG-Bensheim,
Für Euch zur Info in der Anlage ein Übersichts-Artikel zum aktuellen Stand der Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung,
sowie zwei Links mit Mitteilungen des DMFV, die in ihrer Aussage gleichfalls auch für uns – als im DAEC-organisierte Modellflieger – gültig sind.
1) Zukünftiger Kenntnisnachweis / Kompetenznachweis:
Für in den Verbänden (DMFV und DAEC) organisierten Modellflieger wird sich wohl in den nächsten 2 Jahren nicht viel ändern.
Der zuletzt per online-Training erworbene Kenntnisnachweis, den jedes aktive Mitglied zu absolvieren hat, bzw. der zugehörige Beleg (das zugeschickte Plastikkärtchen) bleiben solange ausreichend.
https://www.dmfv.aero/allgemein/kenntnis-und-eu-kompetenznachweis/
2) Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht nach der neuen EU-Drohnenverordnung:
Die Umsetzung der neuen Regelung wurde auf Ende April 2021 verschoben.
Ab dann jeder von uns über seine an den HLB gemeldete eMail-Adresse eine persönliche Registrierungs-Nr. zugeschickt bekommen.
Diese Reg-Nr. ersetzt die bisherige Verpflichtung, sein Modell mit einem von außen sichtbaren, feuerfesten Namens- & Adressschild zu versehen.
Die Registrierungs-Nr. muss lediglich irgendwo am oder auch im Modell angebracht sein und braucht auch nicht mehr feuerfest zu sein.
https://www.dmfv.aero/allgemein/eu-registrierungspflicht/
Holm und Rippenbruch und bleibt gesund
Heino Eikmeier